Die Gemeinde Berkheim beabsichtigt, die Breitbandversorgung im gesamten Gemeindegebiet zu verbessern. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift Breitbandförderung vom 30.01.2019 soll im voran genannten Ausbaugebiet eine bedarfsgerechte, flächendeckende und erschwingliche Breitbandversorgung mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s asymmetrisch für Privathaushalte und mindestens 50 Mbit/s symmetrisch bei Gewerbebetrieben mit einer Versorgungsqualität von je mindestens 95% des Tages und einer Netzverfügbarkeit von mindestens 99,5% des Jahres geschaffen werden. Eine solche Versorgung ist derzeit jedoch nicht gegeben. Als Voraussetzung für ein weiteres Tätigwerden der Gemeinde Berkheim darf der o.g. Bedarf nicht innerhalb der nächsten drei Jahre auch ohne den Einsatz öffentlicher Mittel befriedigt werden. Die Gemeinde Berkheim fordert Sie als Netzbetreiber demnach auf, baldmöglichst, jedoch spätestens bis zum 02.12.2019 rechtsverbindlich zu folgenden Punkten Auskunft zu geben:
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- Eigenausbauabsichten
- Bestehende Breitbandinfrastrukturen
- Derzeitige Versorgung
Dieses Markterkundungsverfahren sowie dessen Ergebnis wird auch auf dem zentralen Onlineportal des Bundes (www.breitbandausschreibungen.de) veröffentlicht werden. https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Markterkundung/3369
Vorab vielen Dank für eine rasche Antwort zu den Ausbauplänen spätestens innerhalb obiger Frist.
Walther Puza, Bürgermeister