Waldbrandgefahr: Grill- und Feuerstellen im Wald gesperrt
Alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern im Landkreis Biberach bleiben bis Montag, 31. August 2026 gesperrt.
Hier finden Sie alle öffentlichen Ausschreibungen, Bekanntmachungen des Rathauses und aktuelle Informationen rund um die Gemeinde Berkheim. Falls Sie Fragen zu den aktuellen Themen haben, wenden Sie sich gerne an das Rathauspersonal. Alle Kontaktdaten hierzu finden Sie unter dem Punkt Ansprechpartner.
28.07.2026
Alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern im Landkreis Biberach bleiben bis Montag, 31. August 2026 gesperrt.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze hat das Kreisforstamt die Allgemeinverfügung, die am 26. Juni in Kraft trat, verlängert.
Das Kreisforstamt bittet die gesamte Bevölkerung, insbesondere alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, um höchste Vorsicht und aktive Mithilfe bei der Vermeidung von Waldbränden.
Die anhaltende Trockenheit hat die Gefahr von Waldbränden dramatisch ansteigen lassen. Die aktuelle Wetterlage ist bereits eine extreme Belastung für die meisten Tiere und Pflanzen im Wald, die um ihr Überleben kämpfen. Ein Brand würde nicht nur eine akute Lebensgefahr für Mensch und Tier bedeuten, sondern das betroffene Gebiet und sein wertvolles Ökosystem über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, hinaus schädigen. Die Zerstörung wäre irreparabel und würde Generationen betreffen.
Das Kreisforstamt bittet die Bevölkerung daher, folgende Regeln zu beachten:
„Damit es gar nicht erst zu Waldbränden kommt, braucht es die Aufmerksamkeit aller, die im Wald unterwegs sind: Bitte handeln Sie umsichtig und helfen Sie mit, unsere Wälder zu schützen“, so Karin Ott, Leiterin des Kreisforstamts.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamts wurde am 28. Juli 2026 auf der Internetseite formell bekanntgemacht.
02.04.2026
10.04.2025
Unter https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/5a9d0924-3f4b-443f-8d94-b1af20c5e192 finden Sie aktuell die oben genannte Ausschreibung.
17.12.2024
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2025 die digitale Antragstellung für Baugesuche verpflichtend ist. Papieranträge werden nur noch bis zum 31.12.2024 angenommen.
Über diesen Link Digitaler Bauantrag | Landkreis Biberach gelangen Sie zum virtuellen Bauamt des Landratsamts Biberach.