Neben den bestimmten Steuern wie Gewerbesteuer, Grundsteuer etc. können Gemeinden auch weitere Abgaben geltend machen. Grundlage hierfür das Kommunalabgabengesetz (KAG).
Einwohnermeldeamt
Auskunft aus dem Einwohnermeldeamt: 5,00 €
Auskunft aus dem Gewerbeamt: 10,00 €
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 €
Polizeiliches Führungszeugnis: 13,00 €
Ausschankerlaubnis und Beglaubigungen
Ausschankerlaubnis: 15,00 €
Kopie 1-10 Stück: 0,30 Euro
Kopie 1-10- Stück mit Beglaubigung: 1,80 €
Fischereigebühren
Fischereischein auf Lebenszeit (10 Jahre Neuausstellung): 140,45 €
Fischereischein auf Lebenszeit (10 Jahre Verlängerung): 130,00 €
Fischereischein auf Lebenszeit (5 Jahre Neuausstellung): 80,45 €
Fischereischein auf Lebenszeit (5 Jahre Verlängerung): 70,00 €
Jugendfischereischein: 5,11 €
Gewerbegebühren
Gewerbeanmeldung: 10,00 €
Gewerbeabmeldung: 10,00 €
Gewerbeummeldung: 10,00 €
Reisedokumente und Ausweise
Personalausweis ab 24 Jahre: 46,00 €
Personalausweis unter 24 Jahre: 27,60 €
Personalausweis vorläufig: 10,00 €
Reisepass ab 24 Jahre: 70,00 €
Reisepass unter 24 Jahre: 37,50 €
Reisepass vorläufig: 26,00 €
Hundesteuer
Ein Hund: 50,00 €
jeder weiterer Hund: 150,00 €
Kampfhund: 300,00 €
Jeder weitere Kampfhund: 600,00 €
Zwingersteuer: 150,00 €
Hebesätze
Grundsteuer A 530 v.H.
Grundsteuer B 248 v.H.
Gewerbesteuer 340 v.H. ab 01.01.2006
Gebühren für:
Wasser: pro cbm, ab 01.01.2023, 1,10 € zzgl. Mwst (7%)
Grundgebühr Zählermiete: 2,00 €/Monat zzgl. Mwst (7%)
(Größe 3/5)
Abwasser pro cbm ab 01.01.2011: 3,20 €
Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2011: 0,57 € je qm versiegelte Fläche
Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2011 bei Anschluss an einen Regenwasserkanal und an die dezentrale Versickerung von gemeindlichen Versickerungsanlagen (Versickerungsflächen Baugebiete und Retentionsbodenfilter (Veranlagung mit 10 % der versiegelten Fläche) 0,057 € je qm versiegelte Fläche
Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2011 bei Anschluss an einen Regenwasserkanal, der in ein öffentliches Gewässer mündet (Veranlagung mit 65 % der versiegelten Fläche) 0,375 € je qm versiegelte Fläche
Preis für die Abnahme von Wärme aus der Nahwärmeversorgung der Gemeinde Berkheim ab 01.01.2023:
Bei einem Wärmebezug Preis ab 01.01.2023, netto
bis 75.000 kWh auf 0,080 €
bis 90.000 kWh auf 0,075 €
bis 120.000 kWh auf 0,070 €
ab 120.001 kWh 0,065 €
Mitteilungsblatt: Jahresbeitrag: 24,00 € in Papierform und digital, 18,00 € digital
Werbeanzeigen: Pro cm Höhe: 5,00 € einspaltig und 10,00 € zweispaltig jeweils zzgl. Umsatzsteuer