Hier sehen Sie die Entwicklung der Grundstückswerte in den letzten Jahren

Gemeinsamer Gutachterausschuss

Östlicher Landkreis Biberach

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023

Der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 festgelegt. Die Mitgliedskommunen sind die Gemeinden Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain sowie die Städte Ochsenhausen und Laupheim.

 

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen), in denen im Wesentlichen die gleichen Wert- und Nutzungsverhältnisse vorliegen. Sie werden von den Gutachterausschüssen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt.

Die Bodenrichtwerte der teilnehmenden Kommunen sind als Tabelle unter folgendem Link einsehbar:

https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss

Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen voraussichtlich ab August im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ unter folgender Internetadresse zur Verfügung gestellt:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de

Dort kann der Bodenrichtwert für jedes Grundstück der beteiligten Städte und Gemeinden angezeigt werden.

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform

Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuererklärung finden Sie unter dem Menüpunkt „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ ebenfalls unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de

Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im Internet unter www.grundsteuer-bw.de & www.steuerchatbot.de weitere Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt sowie ein Informationsschreiben mit Kontaktdaten versendet. Bei Fragen zum Thema Grundsteuerreform wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Finanzamt.

Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich gerne an folgende Stelle wenden:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach

Geschäftsstelle

Marktplatz 1/1, 88471 Laupheim

Telefon: 07392 704-160 & -167

E-Mail: gutachterausschuss@laupheim.de

Internetadresse: https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss

Die Gemarkungsnummer von Berkheim 8930

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Bitte beachten Sie: In der Gemeinde Berkheim gibt es keinen Mietspiegel.

Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet Berkheim

2020

Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet Berkheim

2018

Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet Berkheim

2016

Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet Berkheim

2014

Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet Berkheim

2012

Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet Berkheim

2010

Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet Berkheim

2008

Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet Berkheim

2007

Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet Berkheim

2006

Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet Berkheim

2005

Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet Berkheim

2004

Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet Berkheim

2003

Bodenrichtwerte im Gemeindegebiet Berkheim

2002